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Umsatzsteuer-Senkung auf Speisen ab 1. Januar 2026

  • 16. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Feb.

Was Betriebe zur Umsatzsteuer-Senkung beachten müssen


Zum Jahresbeginn wirft die Umsatzsteuer-Senkung 2026 viele Fragen auf. Für Unternehmer gibt es wieder einige wichtige steuerliche Feinheiten zu beachten. Besonders rund um Kassensysteme, Gutscheine und gastronomische Angebote lohnt sich ein genauer Blick, um späteren Ärger zu vermeiden.


Kassenumstellung: sauber dokumentieren


Zum Jahreswechsel mussten Kassensysteme entsprechend angepasst sein. Wichtig dabei ist nicht nur die technische Umstellung selbst, sondern vor allem die lückenlose Dokumentation.Alle Änderungen sollten nachvollziehbar in der Verfahrensdokumentation festgehalten werden – denn genau hier schaut das Finanzamt im Zweifel sehr genau hin.


Gutscheine aus 2025.

Wann fällt Umsatzsteuer an?


Bei Gutscheinen kommt es darauf an, um welche Art von Gutschein es sich handelt:

  • Einzweck-Gutscheine(z. B. „3-Gänge-Menü im Restaurant XY“)→ Die Umsatzsteuer entsteht bereits beim Verkauf des Gutscheins. In der Regel sind das 19 Prozent, auch wenn der Gutschein erst 2026 eingelöst wird

  • Mehrzweck-Gutscheine(z. B. „50-Euro-Restaurantgutschein“)→ Die Steuer fällt erst bei Einlösung an – dann mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatz, meist 7 Prozent


Kombiangebote: Speisen und Getränke richtig aufteilen


Für Pauschalangebote wie Buffets oder All-Inclusive-Modelle empfiehlt das Bundesfinanzministerium eine klare Aufteilung:

  • 70 Prozent des Gesamtpreises entfallen auf Speisen (7 Prozent Umsatzsteuer)

  • 30 Prozent auf Getränke (19 Prozent Umsatzsteuer)


Diese Aufteilung sorgt für Rechtssicherheit und wird von der Finanzverwaltung akzeptiert.


Verpflegungsdienstleistungen & Catering > darauf kommt es an


Gerade beim Catering entscheidet der Leistungsumfang über den Steuersatz:

  • Reine Speisenlieferung ohne Zusatzleistungen7 Prozent Umsatzsteuer(z. B. Lieferung in Warmhalteboxen, ohne Geschirr oder Service)

  • Zusatzleistungen wie Geschirr, Mobiliar oder Servicepersonal19 Prozent Umsatzsteuer(z. B. Buffet mit Aufbau, Service, Reinigung und Porzellan)

  • Kombiangebote mit Speisen und Getränken→ Empfehlung: 70 Prozent Speisen (7 Prozent), 30 Prozent Getränke (19 Prozent)

  • All-Inclusive-Pakete mit Ausstattung und Service→ Speisen bleiben bei 7 Prozent,→ Getränke, Equipment und Serviceleistungen jeweils 19 Prozent


Merksatz:👉 Je mehr Service und Ausstattung enthalten sind, desto eher greift der volle Steuersatz von 19 Prozent.






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