Umsatzsteuer-Senkung auf Speisen ab 1. Januar 2026
- 16. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 7 Tagen
Was Betriebe zur Umsatzsteuer-Senkung beachten müssen
Zum Jahresbeginn wirft die Umsatzsteuer-Senkung 2026 viele Fragen auf. Für Unternehmer gibt es wieder einige wichtige steuerliche Feinheiten zu beachten. Besonders rund um Kassensysteme, Gutscheine und gastronomische Angebote lohnt sich ein genauer Blick, um späteren Ärger zu vermeiden.
Kassenumstellung: sauber dokumentieren
Zum Jahreswechsel mussten Kassensysteme entsprechend angepasst sein. Wichtig dabei ist nicht nur die technische Umstellung selbst, sondern vor allem die lückenlose Dokumentation.Alle Änderungen sollten nachvollziehbar in der Verfahrensdokumentation festgehalten werden – denn genau hier schaut das Finanzamt im Zweifel sehr genau hin.
Gutscheine aus 2025.
Wann fällt Umsatzsteuer an?
Bei Gutscheinen kommt es darauf an, um welche Art von Gutschein es sich handelt:
Einzweck-Gutscheine(z. B. „3-Gänge-Menü im Restaurant XY“)→ Die Umsatzsteuer entsteht bereits beim Verkauf des Gutscheins. In der Regel sind das 19 Prozent, auch wenn der Gutschein erst 2026 eingelöst wird
Mehrzweck-Gutscheine(z. B. „50-Euro-Restaurantgutschein“)→ Die Steuer fällt erst bei Einlösung an – dann mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatz, meist 7 Prozent
Kombiangebote: Speisen und Getränke richtig aufteilen
Für Pauschalangebote wie Buffets oder All-Inclusive-Modelle empfiehlt das Bundesfinanzministerium eine klare Aufteilung:
70 Prozent des Gesamtpreises entfallen auf Speisen (7 Prozent Umsatzsteuer)
30 Prozent auf Getränke (19 Prozent Umsatzsteuer)
Diese Aufteilung sorgt für Rechtssicherheit und wird von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Verpflegungsdienstleistungen & Catering > darauf kommt es an
Gerade beim Catering entscheidet der Leistungsumfang über den Steuersatz:
Reine Speisenlieferung ohne Zusatzleistungen→ 7 Prozent Umsatzsteuer(z. B. Lieferung in Warmhalteboxen, ohne Geschirr oder Service)
Zusatzleistungen wie Geschirr, Mobiliar oder Servicepersonal→ 19 Prozent Umsatzsteuer(z. B. Buffet mit Aufbau, Service, Reinigung und Porzellan)
Kombiangebote mit Speisen und Getränken→ Empfehlung: 70 Prozent Speisen (7 Prozent), 30 Prozent Getränke (19 Prozent)
All-Inclusive-Pakete mit Ausstattung und Service→ Speisen bleiben bei 7 Prozent,→ Getränke, Equipment und Serviceleistungen jeweils 19 Prozent
Merksatz:👉 Je mehr Service und Ausstattung enthalten sind, desto eher greift der volle Steuersatz von 19 Prozent.

